Bildung einer neuen Gemeinde Nuthetal
Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154) die Bildung einer neuen Gemeinde Nuthetal (Schlüssel-Nr.: 12 0 69 454) aus den Gemeinden des Amtes Rehbrücke
Bergholz-Rehbrücke, Fahlhorst, Nudow, Philippsthal, Saarmund und Tremsdorf
mit Wirkung vom Tag der nächsten landesweiten Kommunalwahlen genehmigt.
Das Amt Rehbrücke wird am Tag der Bildung der neuen Gemeinde Nuthetal aufgelöst.