Änderung der Gemeinde Mühlenbecker Land
Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154) die Änderung der Gemeinde Mühlenbecker Land durch den Beitritt der Gemeinde Zühlsdorf; des Amtes Schildow mit Wirkung vom Tag der nächsten landesweiten Kommunalwahlen 2003 genehmigt. Das Amt Schildow wird zum gleichen Zeitpunkt aufgelöst.