Staatliche Anerkennung eines Kurortes
Mit Anerkennungsbescheid vom 22. August 2003 wurde die Stadt Bad Wilsnack mit Wirkung ab 22. August 2003 mit der Artbezeichnung
„Thermalsole- und Moorheilbad“
unbefristet staatlich anerkannt.
Die Stadt Bad Wilsnack hat damit gemäß § 12 Abs. 1 des Brandenburgischen Kurortegesetzes das Recht erhalten, öffentlich oder im Geschäftsverkehr in Verbindung mit dem Gemeindenamen den Zusatz „staatlich anerkanntes Thermalsole- und Moorheilbad“ zu verwenden.