Staatliche Anerkennung eines Kurortes
Mit Anerkennungsbescheid vom 4. Juni 2003 wurde die Stadt Buckow/Märkische Schweiz mit Wirkung ab 20. Juni 2003 mit der Artbezeichnung
”Kneippkurort”
unbefristet staatlich anerkannt.
Die Stadt Buckow hat damit gemäß § 12 Abs. 1 des Brandenburgischen Kurortegesetzes das Recht erhalten, öffentlich oder im Geschäftsverkehr in Verbindung mit dem Gemeindenamen den Zusatz ”staatlich anerkannter Kneippkurort” zu verwenden.