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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Verlegung des Sitzes des Amtes Britz-Chorin


vom 27. März 2003
(ABl./03, [Nr. 15], S.417)

Das Ministerium des Innern hat in Anwendung des § 1 Abs. 3 der Amtsordnung für das Land Brandenburg  in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 188) die Verlegung des Sitzes des Amtes Britz-Chorin aus Eberswalde nach Britz genehmigt. Die Verlegung des Amtssitzes wird am 1. Mai 2003 wirksam.