Verlegung des Sitzes des Amtes Britz-Chorin
Das Ministerium des Innern hat in Anwendung des § 1 Abs. 3 der Amtsordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 188) die Verlegung des Sitzes des Amtes Britz-Chorin aus Eberswalde nach Britz genehmigt. Die Verlegung des Amtssitzes wird am 1. Mai 2003 wirksam.