Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Einführung der Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Vermessung Ausgabe 2001 (RAS-Verm)
Der Runderlass richtet sich an die
- die Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg
- Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden.
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 22/2001 vom 30. November 2001 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) die “Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Vermessung (RAS-Verm), Ausgabe 2001” für den Bereich der Bundesfernstraßen eingeführt.
Hiermit werden die RAS-Verm für den Bereich der Landesstraßen sowie nach § 45 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) auch für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden liegenden Straßen eingeführt. Gleichzeitig wird der Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5 - Nr. 13/1996 - Straßenbau - vom 4. August 1996 aufgehoben.
Die RAS-Verm sind beim FGSV-Verlag, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln, zu beziehen.
Der Runderlass wird im Amtsblatt veröffentlicht und wird im Internet unter folgender Adresse erreichbar sein: