Auslandsreisekostenverordnung - ARV - Auslandstagegeld bei Inanspruchnahme einer Kantine/eines Kasinos gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Übernachtungsgelder -
Beigefügt wird das Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern vom 14. November 2002 - D I 5 - 222 202/1 - zur einheitlichen Anwendung des Artikels 2 Abs. 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Übernachtungsgelder - AVwV - vom 4. Dezember 2000 (GMBl 2002 S. 2) übersandt. Die dort genannte Regelung ist im Land Brandenburg auf Auslandsdienstreisen anzuwenden, die ab dem 1. Januar 2003 angetreten werden.
Die AVwV vom 4. Dezember 2000 ist mit Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 13. Dezember 2000 (ABl. 2001 S. 46) bekannt gegeben worden.
Das Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 5. Juli 1996 - 15.3-2762-5 - (im Amtsblatt nicht veröffentlicht) gilt nur noch für Anwendungsfälle bis einschließlich 31. Dezember 2002 und ist mit Ablauf des 31. Dezember 2003 nicht mehr anzuwenden (Ausschlussfristen gemäß § 3 Abs. 5 Bundesreisekostengesetz).