Bildung einer neuen amtsfreien Stadt Altlandsberg
Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154) die Bildung einer neuen amtsfreien Stadt Altlandsberg (Schlüssel-Nr. 12 0 64 029) aus den Gemeinden Bruchmühle, Buchholz, Gielsdorf, Wesendahl und der Stadt Altlandsberg mit Wirkung vom 31. Dezember 2002 genehmigt.
Das Amt Altlandsberg wird damit zum 31. Dezember 2002 aufgelöst.