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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Bildung einer neuen amtsfreien Stadt Altlandsberg


vom 3. April 2002
(ABl./02, [Nr. 18], S.501)

Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154) die Bildung einer neuen amtsfreien Stadt Altlandsberg (Schlüssel-Nr. 12 0 64 029) aus den Gemeinden Bruchmühle, Buchholz, Gielsdorf, Wesendahl und der Stadt Altlandsberg mit Wirkung vom 31. Dezember 2002 genehmigt.

Das Amt Altlandsberg wird damit zum 31. Dezember 2002 aufgelöst.