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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Einführung bautechnischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Brandenburgische Technische Richtlinien für die Wiederverwertung von Baustoffen im Straßenbau- Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau - Ausgabe 2002 (BTR RC-StB 02)


vom 17. Dezember 2002
(ABl./03, [Nr. 08], S.194)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, Städte und Gemeinden,
  • die Abfallwirtschaftsbehörden und
  • die Ämter für Immissionschutz.

nachrichtlich: Landesrechnungshof

Die Brandenburgischen Technischen Richtlinien für die Wiederverwertung von Baustoffen im Straßenbau - Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau - wurden vom Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen und dem Landesumweltamt des Landes Brandenburg erarbeitet.

In Anpassung an neue Bundesgesetze und Rechtsverordnungen wurde eine Überarbeitung der BTR RC-StB 97 erforderlich. Die BTR RC-StB 02 regeln auf der Grundlage der neuesten technischen und umweltrelevanten Regelwerke allgemeine Anforderungen sowie die anwendungsbezogene Verwertung von mineralischen RC-Baustoffen, Ausbauasphalt und pechhaltigen Straßenausbaustoffen.

Der Verweis im Runderlass Nr. 37/2000 „Technische Lieferbedingungen für Mineralstoffe im Straßenbau (Gesteinskörnungen und Werksteine im Straßenbau)“, Ausgabe 2000 (TL Min-StB 2000, ABl. 2001 S.122) bezüglich der Regelung zu Veränderungen bautechnischer Anforderungen im Falle der Neufassung der BTR RC-StB ist zu beachten. Mit der Einführung der BTR RC-StB 02 werden die bauphysikalischen Anforderungen der TL Min-StB 2000, Abschnitte B12 - 3.1.2 „Stoffliche Kennzeichnung“ und B 12 -3.2.2 „Widerstandsfähigkeit gegen Schlag“ außer Kraft gesetzt und neu geregelt.

Ebenso wurden die Hinweise des Erlasses 37/2000 zu „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen“ (Erlasse des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung vom 2. April 1997, ABl. 1997, S. 359 und vom 11. Mai 2000, ABl. 2000, S. 310) inhaltlich in die BTR RC-StB 02 übernommen sowie alle weiteren erforderlichen Anforderungen an die Umweltverträglichkeit von mineralischen RC-Baustoffen, Ausbauasphalt und pechhaltigen Straßenbaustoffen geregelt.

Die BTR RC-StB 02 ersetzen die Brandenburgischen Technischen Richtlinien für Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau von Recyclingbaustoffen im Straßenbau (BTR RC-StB 97).

Gemeinsam mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung führe ich hiermit die BTR RC-StB 02 für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg liegenden Straßen ein und bitte, diese bei der Aufstellung von Ausschreibungsunterlagen zu berücksichtigen.

Der gemeinsame Runderlass des MSWV und des MLUR Nr. 11/1997 vom 11. Dezember 1997 (ABl. 1998 S. 6) sowie der Runderlass Nr. 10/2002 „Technische Lieferbedingungen für Mineralstoffe im Straßenbau (Gesteinskörnungen und Werksteine im Straßenbau)“, Ausgabe 2000 (TL Min -StB 2000) - Hinweise zum Runderlass Nr. 37/2000 des MSWV - (ABl. 2002 S. 468) werden hiermit aufgehoben.

Neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu technisch-physikalischen Parametern von RC- Baustoffen, die eine Erweiterung der Anwendungsbereiche erwarten lassen, werden zeitnah im Rahmen der Fortschreibung in die Richtlinien aufgenommen.

Dieser Runderlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht.

Die Veröffentlichung der Richtlinien erfolgt zusätzlich im Internet unter www.brandenburg.de/land/mswv.