Gesetzliches Messwesen Gesetzliches Messwesen - Allgemeine Regelungen (GM-AR)
1. Allgemeines
1.1. Der Verwaltungsvorschrift „Gesetzliches Messwesen - Allgemeine Regelungen“ (GM-AR) hat die Vollversammlung für das Eichwesen am 8. November 2001 und der Bund-Länder-Ausschuss „Gesetzliches Messwesen“ am 9. Januar 2002 zugestimmt. Daraufhin wurde die GM-AR vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie als Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 108 vom 15. Januar 2002 veröffentlicht. Sie kann bei der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln bezogen werden.
1.2. Hiermit wird die GM-AR in der im Bundesanzeiger veröffentlichten Fassung als Verwaltungsvorschrift für die im Land Brandenburg für den Bereich des gesetzlichen Messwesens zuständigen Behörden und staatlichen anerkannten Prüfstellen für die Eichung von Messgeräten für Elektrizität, Gas, Wasser oder Wärme eingeführt.
1.3. Mit der Einführung der GM-AR tritt die Richtlinie für die Prüfung und Überwachung nach dem Eichgesetz und nach der Eichordnung (Eichanweisung - Allgemeine Vorschriften) vom 11. Januar 1989 (BAnz. Nr. 28a vom 9. Februar 1989), zuletzt geändert am 8. März 1995 (BAnz. S. 3589), außer Kraft.
2. In-Kraft-Treten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.