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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Landes Brandenburg - Euro-Umstellung -


vom 16. September 2002
(ABl./02, [Nr. 44], S.946)

Im Anschluss an die Bekanntmachung - Abschnitt IV des Rundschreibens des Ministeriums der Finanzen - 45.5-0139-01-7-02 - vom 21. November 2001 (ABl. S. 837) - wird auf Folgendes hingewiesen:

Durch Artikel 11 der Verordnung der Bundesregierung zur Umstellung dienstrechtlicher Vorschriften auf Euro vom 8. August 2002 (BGBl. I S. 3177) ist die Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes (JubV) geändert worden. Jubiläumszuwendungen nach dieser Verordnung erhalten auf Grund des § 45 Abs. 4 des Landesbeamtengesetzes auch Beamte und Richter des Landes Brandenburg (Verwaltungsvorschrift der Ministerin der Finanzen vom 3. März 1997 (ABl. S. 202)).

Die Höhe der Jubiläumszuwendungen (§ 2 Abs. 1 JubV) wurde mit vorgenannter Verordnung wie folgt festgesetzt:

Bisheriger Betrag
(DM)
Neuer Betrag
(Euro)
600 307
800 410
1 000 512

Die mit Schreiben des Ministeriums der Finanzen vom 21. November 2001 (ABl. S. 837) bekannt gegebenen Euro-Beträge, die sich aus der centgenauen Umrechnung ergeben hatten, gelten damit nicht mehr.