Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Landes Brandenburg - Euro-Umstellung -
Im Anschluss an die Bekanntmachung - Abschnitt IV des Rundschreibens des Ministeriums der Finanzen - 45.5-0139-01-7-02 - vom 21. November 2001 (ABl. S. 837) - wird auf Folgendes hingewiesen:
Durch Artikel 11 der Verordnung der Bundesregierung zur Umstellung dienstrechtlicher Vorschriften auf Euro vom 8. August 2002 (BGBl. I S. 3177) ist die Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes (JubV) geändert worden. Jubiläumszuwendungen nach dieser Verordnung erhalten auf Grund des § 45 Abs. 4 des Landesbeamtengesetzes auch Beamte und Richter des Landes Brandenburg (Verwaltungsvorschrift der Ministerin der Finanzen vom 3. März 1997 (ABl. S. 202)).
Die Höhe der Jubiläumszuwendungen (§ 2 Abs. 1 JubV) wurde mit vorgenannter Verordnung wie folgt festgesetzt:
Bisheriger Betrag (DM) | Neuer Betrag (Euro) |
---|---|
600 | 307 |
800 | 410 |
1 000 | 512 |
Die mit Schreiben des Ministeriums der Finanzen vom 21. November 2001 (ABl. S. 837) bekannt gegebenen Euro-Beträge, die sich aus der centgenauen Umrechnung ergeben hatten, gelten damit nicht mehr.