Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Gaststättengesetzes (GastGVV)
1 Allgemeines
1.1 Für den Vollzug des Gaststättengesetzes ist vorbehaltlich anders lautender Weisungen des Ministeriums für Wirtschaft die in Landmann/Rohmer, Kommentar zur Gewerbeordnung, Band II (Ergänzende Vorschriften), Nr. 523, abgedruckte Musterverwaltungsvorschrift zur Durchführung des Gaststättengesetzes in der jeweils geltenden Fassung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen als Arbeitshilfe heranzuziehen.
1.2 Bei der Orientierung an der vorbezeichneten Musterverwaltungsvorschrift sind der Aufbau und die Bezeichnung der entsprechenden Behörden in Brandenburg sowie beim Verweis auf Rechts- oder Verwaltungsvorschriften anderer Länder die bereits in Kraft getretenen inhaltlich entsprechenden Brandenburger Rechts- oder Verwaltungsvorschriften zugrunde zu legen; anderenfalls erfolgt eine Orientierung an den in Bezug genommenen Vorschriften der anderen Länder.
2 In-Kraft-Treten
2.1 Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
2.2 Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Gaststättengesetzes (GastGVwV), Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie vom 24. März 1992 (ABl. S. 458), außer Kraft.