Staatliche Anerkennung eines Kurortes
Mit Anerkennungsbescheid vom 8. Juni 2002 wurde die Stadt Belzig mit Wirkung ab 8. Juni 2002 mit der Artbezeichnung
„Ort mit Heilquellenkurbetrieb“
unbefristet staatlich anerkannt.
Die Stadt Belzig hat damit gemäß § 12 Abs. 1 des Brandenburgischen Kurortegesetzes das Recht erhalten, öffentlich oder im Geschäftsverkehr in Verbindung mit dem Gemeindenamen den Zusatz „staatlich anerkannter Ort mit Heilquellenkurbetrieb“ zu verwenden.