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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung Änderungshistorie

Behandlung von Fördermitteln der Bundesanstalt für Arbeit im Rahmen der investiven Förderung im ländlichen Raum


vom 21. Februar 2002
(ABl./02, [Nr. 12], S. 386)

geändert durch Erlass des MLUR vom 21. November 2002
(ABl./02, [Nr. 54], S.1175)

Durch die Kombination von Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit mit Förderinstrumenten des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung soll dazu beigetragen werden, die strukturbestimmenden Effekte der Förderung von Maßnahmen im öffentlichen Interesse im ländlichen Raum zu verbessern.

Hierzu können vom Projektträger folgende Förderinstrumentarien der Bundesanstalt für Arbeit genutzt werden, die entsprechend dem Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz) vom 1. Januar 2002 Gültigkeit haben:

  • Vergabe-ABM nach §§ 260 ff. des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) (hierunter insbesondere der § 262 SGB III),
  • Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) nach §§ 272 ff. SGB III,
  • Beschäftigung schaffende Infrastrukturförderung (BSI) nach § 279a des SGB III.

Aus diesem Grunde wird Folgendes angeordnet:

  1. Für investive Maßnahmen im öffentlichen Interesse, die in kommunaler Trägerschaft bzw. durch Stiftungen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts durchgeführt und im Rahmen nachstehend genannter Richtlinien gefördert werden sollen:

    Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes

    Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung des ländlichen Wegebaus

    Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung kulturbautechnischer Maßnahmen

    Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der Dorferneuerung

    Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der Flurbereinigung

    in der jeweils geltenden Fassung, kann der erforderliche bare Eigenanteil durch Mittel der Bundesanstalt für Arbeit nachgewiesen werden.
  2. Für Maßnahmen nach der Durchführungsvorschrift des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung vom 27. März 2002 (ABl. S. 486) zur Umsetzung der Gemeinschaftsinitiative LEADER+ im Land Brandenburg im Zeitraum 2000 bis 2006 kann der erforderliche Eigenanteil durch Mittel der Bundesanstalt für Arbeit nachgewiesen werden.
  3. Fördermittel der Bundesanstalt für Arbeit, die für Maßnahmen gemäß Nummer 1 bewilligt wurden und die Höhe des gemäß Richtlinie erforderlichen baren Eigenanteils überschreiten, sind zuwendungsmindernd bei der Bemessung der Fördersumme zu berücksichtigen (Verringerung des Fördersatzes).
  4. Der Erlass tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in Kraft. Gleichzeitig wird der Erlass vom 2. April 2001 (ABl. S. 315) aufgehoben.