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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Auflösung der Landesanstalt für Landwirtschaft, der Landesanstalt für Gartenbau und der Staatlichen Veterinär- und Lebensmitteluntersuchungsämter und Übertragung von Aufgaben auf das Landesamt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft


vom 20. Dezember 2001
(ABl./02, [Nr. 03], S.22)

Durch das Gesetz zur Errichtung eines Landesamtes für Ver­ braucherschutz und Landwirtschaft und die Auflösung des Landesamtes für Ernährung und Landwirtschaft vom 18. De­zember 2001 gehen die Aufgaben des Landesamtes für Ernährung und Landwirtschaft (LELF) zum 1. Januar 2002 auf das Landesamt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft über.

1 Die Landesanstalt für Gartenbau (LfG) wird aufgelöst. Die Aufgaben gehen auf das Landesamt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft über.

2 Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) wird aufgelöst. Die Aufgaben gehen auf das Landesamt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft über.

3 Die Staatlichen Veterinär- und Lebensmitteluntersuchungsämter (SVLÄ) in Potsdam und Frankfurt (Oder) werden aufgelöst. Die Aufgaben gehen auf das Landesamt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft über.

4 Die Aufgaben des Strahlenschutzes, der Gentechnik, der Biotechnologie und der verbraucherschutzrelevanten Chemikaliensicherheit gehen vom Landesumweltamt Brandenburg auf das Landesamt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft über.

5 Dieser Erlass tritt am 1. Januar 2002 in Kraft. Gleichzeitig werden folgende Erlasse aufgehoben:

5.1 Erlass des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Bestimmung und Bekanntmachung des Sitzes des Landesamtes für Ernährung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Brandenburg (LELF) und die Errichtung von drei Staatlichen Veterinär- und Lebensmitteluntersuchungsämtern, einer Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt und einer Tierseuchenkasse beim LELF vom 17. September 1991 (ABl. S. 725)

5.2 Erlass des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Organisation, Aufgaben und Einzugbereiche der Staatlichen Veterinär- und Lebensmitteluntersuchungsämter des Landes Brandenburg vom 1. Juli 1998 (ABl. S. 646)