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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung Anlagen (1)

Errichtung des Landesbetriebes Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg


vom 12. Juni 2002
(ABl./02, [Nr. 28], S.642)

  1. Im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern wird gemäß Artikel 1 des Gesetzes zur Umwandlung des Landesvermessungsamtes Brandenburg in einen Landesbetrieb vom 06.12.2001 ab dem 1. Januar 2002 das Landesvermessungsamt Brandenburg als Landesbetrieb nach § 13 LOG geführt.

    Der Landesbetrieb führt die Bezeichnung „Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg“.

    Er übernimmt als Rechtsnachfolger des Landesvermessungsamtes Brandenburg das Personal an den bestehenden Dienstorten.

    Betriebsführung, Umfang der Dienst- und Fachaufsicht sowie die Grundsätze der Aufgabenerledigung und Wirtschaftsführung ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Geschäftsanweisung, soweit bestehende Rechtsnormen dem nicht entgegenstehen. Die Geschäftsanweisung ist Bestandteil des Erlasses.
  2. Die Tätigkeit des Betriebes ist nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet.
  3. Der Landesbetrieb führt zum 1. Januar 2003 das betriebliche Rechnungswesen ein.
  4. Der Erlass des Ministeriums des Innern vom 13. März 1991 (ABl. S. 189) wird aufgehoben. Die für das Landesvermessungsamt Brandenburg als Landesoberbehörde ergangenen Richtlinien, Erlasse und Dienstanweisungen sowie die Dienstvereinbarungen und weitere interne Regelungen gelten, soweit sie der Geschäftsanweisung nicht entgegenstehen, fort.
  5. Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 01.01.2002 in Kraft.

Anlagen