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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Änderung der Standesamtsbezirke Falkenberg/Elster im Amt Falkenberg/Uebigau, Massen im Amt Kleine Elster (Niederlausitz), Plessa, Schönborn im Amt Elsterland und Schönewalde (Landkreis Elbe-Elster)


vom 14. Dezember 2001
(ABl./01, [Nr. 52], S.907)

Nach Eingliederung der amtsangehörigen Gemeinden Beyern, Großrössen, Kölsa und Rehfeld in die Stadt Falkenberg/Elster umfasst der Standesamtsbezirk Falkenberg/Elster im Amt Falkenberg/Uebigau mit Wirkung vom 31. Dezember 2001 die Gemeinden Bahnsdorf, Drasdo, Falkenberg/Elster,  Schmerkendorf, Uebigau und Wiederau.

Nach Eingliederung der amtsangehörigen Gemeinden Gröbitz und Ponnsdorf in die Gemeinde Massen-Niederlausitz umfasst der Standesamtsbezirk Massen im Amt Kleine Elster (Niederlausitz) mit Wirkung vom 31. Dezember 2001 die Gemeinden Crinitz, Gahro, Göllnitz, Lichterfeld-Schacksdorf,  Massen-Niederlausitz und Sallgast.

Nach Eingliederung der amtsangehörigen Gemeinden Döllingen und Kahla in die Gemeinde Plessa umfasst der Standesamtsbezirk Plessa mit Wirkung vom 31. Dezember 2001 die Gemeinden Gorden, Hohenleipisch, Plessa, Schraden und Staupitz.

Nach Bildung der neuen Gemeinde Heideland aus den amtsangehörigen Gemeinden Eichholz-Drößig und Fischwasser und der neuen Gemeinde Rückersdorf aus den amtsangehörigen Gemeinden Oppelhain und Rückersdorf umfasst der Standesamtsbezirk Schönborn im Amt Elsterland mit Wirkung vom 31. Dezember 2001 die Gemeinden Heideland, Rückersdorf, Schilda, Schönborn und Tröbitz.

Nach Auflösung des Amtes und Zusammenschluss aller amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Schönewalde zu der neuen Stadt Schönewalde umfasst der Standesamtsbezirk Schönewalde mit Wirkung vom 31. Dezember 2001 die Stadt Schönewalde.