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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Eingliederung der Gemeinden Güterfelde, Schenkenhorst und Sputendorf in die Gemeinde Stahnsdorf


vom 25. September 2001
(ABl./01, [Nr. 44], S.695)

Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15. Oktober 1993 (GVBl. I S. 398), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. März 2001 (GVBl. I S. 30), die Eingliederung der Gemeinden Güterfelde, Schenkenhorst und Sputendorf in die Gemeinde Stahnsdorf mit Wirkung vom 31. Dezember 2001 genehmigt.

Das Amt Stahnsdorf wird damit mit Wirkung vom 31. Dezember 2001 aufgelöst.