Eingliederung der Gemeinden Beenz, Retzow und Rutenberg in die Stadt Lychen
Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154)
die Eingliederung
der Gemeinden Beenz, Retzow und Rutenberg in die Stadt Lychen (Amt Lychen)
mit Wirkung vom 31. Dezember 2001 genehmigt.
Das Amt Lychen wird mit dem Zeitpunkt der Eingliederung der Gemeinden Beenz, Retzow und Rutenberg in die Stadt Lychen aufgelöst.