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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Eingliederung der Gemeinden Beenz, Retzow und Rutenberg in die Stadt Lychen


vom 10. Dezember 2001
(ABl./01, [Nr. 52], S.902)

Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154)

die Eingliederung
der Gemeinden Beenz, Retzow und Rutenberg in die Stadt Lychen (Amt Lychen)

mit Wirkung vom 31. Dezember 2001 genehmigt.

Das Amt Lychen wird mit dem Zeitpunkt der Eingliederung der Gemeinden Beenz, Retzow und Rutenberg in  die Stadt Lychen aufgelöst.