Bildung einer neuen Stadt Schönewalde
Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154) die Bildung einer neuen Stadt Schönewalde (Schlüssel-Nr.: 12 0 62 461) aus den Gemeinden des Amtes Schönewalde
- Heideeck,
- Themesgrund,
- Wildberg und
- der Stadt Schönewalde
mit Wirkung vom 31. Dezember 2001 genehmigt.
Das Amt Schönewalde wird damit zum 31. Dezember 2001 aufgelöst.