Bildung einer neuen Gemeinde Oberkrämer
Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154) die Bildung einer neuen Gemeinde Oberkrämer (Schlüssel-Nr.: 12 0 65 251) aus den Gemeinden des Amtes Oberkrämer
- Bärenklau,
- Bötzow,
- Marwitz,
- Oberkrämer und
- Schwante
mit Wirkung vom 31. Dezember 2001 genehmigt.
Das Amt Oberkrämer wird mit dem Zeitpunkt der Bildung der neuen Gemeinde Oberkrämer aufgelöst.