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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Einführung des Euro - Umstellung auf den Euro innerhalb der Landesverwaltung


vom 22. November 2001
(ABl./01, [Nr. 50], S.840)

1. Allgemeines

Mit Eintritt in die 3. Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion zum 1. Januar 1999 wurde der Euro die einheitliche Währung der teilnehmenden Mitgliedsstaaten. In der Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2001 wurde bzw. wird der Euro ausschließlich als Buchgeld geführt.

Mit der Vollendung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion zum 1. Januar 2002 verliert die Deutsche Mark ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel. Der Euro wird ab diesem Zeitpunkt das alleinige gesetzliche Zahlungsmittel in der Bundesrepublik Deutschland.

Nach der „Modifizierten Stichtagsregelung“ kann das DM-Bargeld noch bis zum 28. Februar 2002 weiterverwendet werden. Der Erlass des Ministeriums der Finanzen vom 27. September 2001 (Az.: 27 - H 2008 - 01/01, ABl. S. 783) enthält gesonderte Regelungen zur Bargeldumstellung in der Landesverwaltung.

Ab dem Haushaltsjahr 2002 werden die Haushaltsplanaufstellung, die Bewirtschaftung und das Kassenwesen (Zahlungsverkehr und Buchführung) allumfassend in Euro geführt. Die Automationsverfahren HAV-Win sowie Profiskal sind auf die Währungsumstellung eingerichtet.

Im Folgenden ergehen Regelungen und Hinweise zum Umgang mit dem Euro in der Umstellungsphase für die Haushaltsdurchführung in Profiskal.

Die verfahrenstechnischen Einzelheiten in Profiskal zum Jahresabschluss 2001 werden gesondert geregelt. Es wird um Beachtung gebeten.

2. Umstellung auf den Euro

2.1 Haushaltsführung

2.1.1 Grundsatz

Im Erlass des Ministeriums der Finanzen vom 21. Dezember 1998 (Az.: 28 - H 2008 - 01/98, im Amtsblatt nicht veröffentlicht) wurde dargestellt, dass die Deutsche Mark in der Übergangszeit, also bis zum 31. Dezember 2001, die maßgebliche interne Verrechnungseinheit innerhalb der Verwaltung bleiben wird. Darin ist begründet, dass alle Kassenanordnungen für das Haushaltsjahr 2001 in DM zu erstellen sind. Ab dem Haushaltsjahr 2002 wird als Erfassungs-, Zahlungs- und Buchungswährung einheitlich und ausschließlich der Euro verwendet. In Profiskal wird die Währung abhängig vom Haushaltsjahr, jedoch unabhängig vom Zeitpunkt der Erfassung der Bewirtschaftungsdaten festgelegt.

2.1.2 Voraussetzungen für die Umstellung auf den Euro in Profiskal

Grundlegende Voraussetzung für die Euro-Umstellung in den Profiskal-Modulen ist der Einsatz der Version 3.18 EURO. Alle Dienststellen, die zwecks Bewirtschaftung auf das LDS-Rechnersystem zugreifen, nutzen automatisch diese Profiskal-Version.

2.1.3 Bewirtschaftung/Buchungen in Profiskal

Profiskal bietet alle Voraussetzungen für eine durchgängige währungsgerechte Bearbeitung im Verfahren. Dabei ist zu beachten, dass erst ab Mitte Dezember 2001 Buchungen für das Haushaltsjahr 2002 möglich sind.

Auszahlungsanordnungen/Annahmeanordnungen

Auszahlungsanordnungen und Annahmeanordnungen sind - unabhängig vom Kalenderjahr der Erstellung - für das Haushaltsjahr 2001 in DM und für das Haushaltsjahr 2002 in Euro zu erstellen.

Bezüglich Annahmeanordnungen ist darüber hinaus Folgendes zu beachten:

Gemäß § 72 Abs. 2 LHO sind Einzahlungen für das Haushaltsjahr zu buchen, in dem sie eingegangen sind. Weicht der Tag der Einzahlung jahresmäßig vom Tag der Fälligkeit ab, erfolgt gemäß § 72 Abs. 3 bzw. 4 LHO die jährliche Zuordnung entsprechend der Fälligkeit. Diese Vorschriften werden hinsichtlich der Umstellung auf den Euro in Profiskal bedienerfreundlich umgesetzt:

  • Sind Annahmeanordnungen in 2001 für das Haushaltsjahr 2002 in Euro erstellt worden und erfolgt der Zahlungseingang bereits in 2001 in DM, ist der in der Kasse eingegangene Betrag in Profiskal in DM zu erfassen. Die Buchung in Profiskal erfolgt automatisch für 2002 in Euro. Trifft hingegen § 72 Abs. 5 LHO zu (Gebühren, Geldstrafen, Geldbußen u. Ä.), ist für die in Euro erzeugte Sollstellung für 2002 ein Sollabgang zu tätigen und eine Annahmeanordnung für 2001 in DM zu erstellen.
  • Sind Annahmeanordnungen für 2001 in DM erstellt worden und erfolgt der Zahlungseingang erst in 2002 in Euro, ist der in der Kasse eingegangene Betrag in Euro zu erfassen. Die Buchung in Profiskal erfolgt bis zum Abschluss der Bücher für 2001 automatisch in DM. Wegen § 72 Abs. 5 LHO werden offene Sollstellungen für Gebühren, Geldstrafen, Geldbußen u. Ä. bereits zum 2. Januar 2002 in das neue Haushaltsjahr übernommen.

Daueranordnungen

Daueranordnungen werden in das neue Haushaltsjahr verfahrensgesteuert umgesetzt und dabei die DM-Ratenbeträge automatisiert auf die jeweiligen Euro-Ratenbeträge umgestellt.

Input-Schnittstelle von Vorverfahren zum HKR-Verfahren Profiskal

Bis einschließlich Haushaltsjahr 2001 können aus Vorverfahren über die Input-Schnittstelle in das HKR-Verfahren Profiskal sowohl DM- als auch Euro-Daten eingelesen werden. Euro-Daten, die als solche durch Angabe im Währungsfeld identifiziert werden, werden für das Haushaltsjahr 2001 verfahrensgesteuert in DM umgerechnet und in der gültigen Buchungswährung DM gebucht.

Ab dem Haushaltsjahr 2002 können über die Input-Schnittstelle von Profiskal aus Vorverfahren nur noch Euro-Daten verarbeitet werden. Der Währungsschalter ist nicht mehr aktiv gestellt.

2.1.4 Übernahme der offenen Sollstellungen in Profiskal in das neue Haushaltsjahr

Im Hinblick auf § 72 Abs. 5 LHO sind offene Sollstellungen für Gebühren, Geldstrafen und Geldbußen bereits am 2. Januar 2002 nach Tagesabschluss zu übernehmen (siehe auch 2.1.3). Die Übernahme aller anderen offenen Sollstellungen erfolgt nach Abschluss der Bücher (11. Januar 2002). Mit der Übernahme der offenen Sollstellungen wird die Umrechnung von DM nach Euro verfahrensgesteuert vorgenommen.

2.1.5 Differenzen aufgrund der Euro-Umstellung und deren Handhabung

Ergeben sich Rundungsdifferenzen (z. B. aufgrund fehlerhafter Rundungen bei Umrechnung von DM auf Euro durch Einzahler), ist entsprechend dem Erlass des Ministeriums der Finanzen vom 27. Juli 2000 (Az.: 28 - H 2008 - 01/00, im Amtsblatt nicht veröffentlicht) zu verfahren. Die Landeshauptkasse bucht diese Mehr- bzw. Mindereinnahmen auf der Grundlage von allgemeinen Zahlungsanordnungen in Vermischte Einnahmen bzw. Vermischte Ausgaben.

2.2 Kassenwesen

2.2.1 Kontoführung

Die Konten der Kassen innerhalb der Landesverwaltung Brandenburg wurden bzw. werden während der Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2001 in DM geführt. Zum Jahreswechsel werden die Konten automatisch und kostenfrei vom kontoführenden Kreditinstitut auf Euro umgestellt. Der Kontoauszug vom 31. Dezember 2001 (Eingang bei den Kassen 2. Januar 2002) ist für 2001 in DM zu verbuchen.

Im Geschäftsverkehr mit der Deutschen Bundesbank wird auf den Kontoauszügen ab dem 1. Januar 2002 kein DM-Saldo mehr ausgewiesen.

2.2.2 Zahlungsverkehr

Ab dem 1. Januar 2002 werden durch die Banken ausschließlich Zahlungen ausgeführt, die in Euro erteilt werden.

Zahlungsverkehrsvordrucke

Entsprechend den „Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke der Deutschen Bundesbank“ muss bei den ab dem 1. Januar 2002 im Inlandszahlungsverkehr verwendeten Vordrucken die Währung EUR eingedruckt sein. Die bis dahin verwendeten Zahlungsverkehrsvordrucke verlieren nach dem 31. Dezember 2001 ihre Gültigkeit. Insbesondere ist dies bei der Rechnungserstellung in der Übergangsphase von DM zu Euro zu beachten (Fälligkeiten bis zum 31. Dezember 2001 - der gemäß Nr. 30.2 VV zu § 70 LHO mitzuliefernde Überweisungsträger ist in DM zu erstellen; Fälligkeiten ab dem 1. Januar 2002 - der mitzuliefernde Überweisungsträger ist in Euro zu erstellen).

Lastschrifteinzugsverkehr

Sofern in Lastschriftverträgen konkrete DM-Beträge verzeichnet sind, sind diese mit Beginn des Jahres 2002 in Euro abzuändern. Die ansonsten übliche Verfahrensweise ist beizubehalten.

Behandlung von Schecks ab dem 1. Januar 2002

Entsprechend einer internen Bankenvereinbarung werden von Kreditinstituten, so auch der Deutschen Bundesbank, auf DM ausgestellte Schecks noch bis zum 28. Februar 2002 angenommen.

Für die Kassen und Zahlstellen des Landes besteht jedoch keine Verpflichtung, DM-Schecks anzunehmen. Diese sind daher nur in Ausnahmefällen (z. B. Versendung der Schecks per Post, Vermeidung von Zinsverlusten) zu akzeptieren. Sie sind getrennt von den auf Euro ausgestellten Schecks bei der Bank einzureichen. Die Gutschrift für die DM-Schecks erfolgt dann in Euro.

Generell nicht angenommen werden dürfen Schecks, bei denen die Währung geändert wurde.

Kassen und Zahlstellen des Landes dürfen ab dem 1. Januar 2002 ausschließlich Schecks in der Währung EUR ausstellen. Die Währung auf dem Scheckvordruck darf dabei nicht geändert werden. Scheckvordrucke, bei denen die Währungsangabe „DM“ vorgedruckt ist, sind dem Kreditinstitut zurückzugeben bzw. zu vernichten (Protokoll).

Auslandszahlungsverkehr und Target

Bezüglich Auslandszahlungen einschließlich Targetzahlungen wird auf den Erlass des Ministeriums der Finanzen vom 8. Mai 2001 (Az.: 28 - H 2135 - 01/01, im Amtsblatt nicht veröffentlicht) verwiesen.

2.2.3 Buchführung in Profiskal

Die Umstellung der Buchführung in Profiskal auf den Euro erfolgt mit dem Haushaltsjahr 2002. In der Phase der Überschneidung der beiden Haushaltsjahre wird die Buchungswährung automatisiert im Verfahren in Abhängigkeit vom angeordneten Haushaltsjahr gewählt.

Bestandskonten

Die Übernahme der Bestandskonten in Profiskal in das neue Haushaltsjahr erfolgt - wie bisher - nach dem Abschluss der Bücher. Im Verfahren werden automatisiert die Umrechnungen von DM nach Euro vorgenommen.

2.2.4 Mahnung

Ab dem 14. November 2001 enthalten die durch die Landeshauptkasse versandten Mahnungen neben dem zu mahnenden DM-Betrag nachrichtlich den entsprechenden Euro-Betrag.