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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Anlagen (1)

ARCHIV

Stellenplanverwaltungsvorschrift (StPlVV)


vom 11. Oktober 2001
(ABl./01, [Nr. 49], S.823)

Außer Kraft getreten
(ABl./01, [Nr. 49], S.823)

Runderlass des Ministeriums des Innern in kommunalen Angelegenheiten, Nr. 10/2001

  1. Auf Grund des § 133 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) vom 15. Oktober 1993 (GVBl. I S. 398), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. März 2001 (GVBl. I S. 30), wird die anliegende Verwaltungsvorschrift (Anlage des Runderlasses) über Inhalt, Form und Gestaltung der Stellenpläne der Gemeinden, Ämter, Landkreise, Zweckverbände und sonstigen kommunalen Körperschaften des öffentlichen Rechts (Stellenplanverwaltungsvorschrift - StPlVV) erlassen.
  2. Der Runderlass in kommunalen Angelegenheiten des Ministeriums des Innern Nr. 11/1999 vom 17. August 1999 (ABl. S. 891) wird aufgehoben.
  3. Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft und ist erstmalig für die Aufstellung der Stellenpläne für das Haushaltsjahr 2002 anzuwenden. Körperschaften, deren erforderliche Bürotechnik nicht rechtzeitig umgestellt werden kann, können den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2002 ausnahmsweise nach den bisher geltenden Bestimmungen aufstellen.
  4. Die der Verwaltungsvorschrift beigefügten Muster werden aus Gründen der Vergleichbarkeit für verbindlich erklärt und sind von allen erfassten Körperschaften zwingend einzuhalten. Dies gilt auch für die Aufstellung von Nachtragsstellenplänen. Daneben können selbst entwickelte weitere Übersichten und Zusammenstellungen dem Stellenplan beigefügt werden.
  5. Die Verwaltungsvorschrift ist, soweit ihre Fortgeltung nicht im Wege des Runderlasses ausdrücklich verfügt wird, für die Stellenpläne bis einschließlich des Haushaltsjahres 2007 anzuwenden.

Anlagen