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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauvermessung im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 2001 (ZTV Verm-StB 01)


vom 13. Juli 2001
(ABl./01, [Nr. 33], S.584)

Der Runderlass richtet sich an die

  • Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg
  • Straßenbaudienststellen der Landkreise, Städte und Gemeinden

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) hat mit seinem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 18/2001 die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauvermessung im Straßenbau (ZTV Verm-StB 01)“, Ausgabe 2001 für den Bereich der Bundesfernstraßen eingeführt.

Die ZTV Verm-StB 01 wurden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) im Benehmen mit dem BMVBW unter Mitwirkung von Vertretern der Straßenbauverwaltungen der Länder, der Wissenschaft und Forschung sowie der Bauindustrie erstmalig aufgestellt. Sie sind unter der Nr. 2000/714/D notifiziert.

Das ARS Nr. 18/2001 ist im Verkehrsblatt veröffentlicht.

Die in den ZTV Verm-StB 01 enthaltenen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauvermessungen behandeln die vermessungstechnischen Arbeiten bei der Bauausführung und Bauüberwachung und ergänzen insoweit die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) des Teils C der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB).

Die vermessungstechnischen Arbeiten dienen der Kontrolle der plangerechten Bauausführung, der fortlaufenden Bestandserfassung sowie der Abnahme und Abrechnung der Bauleistungen.

Mit den ZTV Verm-StB 01 werden dem Auftraggeber darüber hinaus Richtlinien für die Bauvermessung, insbesondere zum Aufstellen der Leistungsbeschreibung sowie zur Kontrolle und Dokumentation der Bauleistungen an die Hand gegeben.

Ich führe hiermit die ZTV Verm-StB 01 für den Bereich der Landesstraßen ein.

Die als „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen“ gekennzeichneten Teile der ZTV Verm-StB 01 bitte ich ab sofort allen Bauverträgen zugrunde zu legen, die Richtlinien sind bei der Bauvorbereitung, der Aufstellung der Bauvertragsunterlagen sowie bei der Bauüberwachung, Abnahme und Abrechnung der Baumaßnahmen zu beachten.

Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden liegenden Straßen wird die Anwendung der ZTV Verm-StB 01 empfohlen.

Die ZTV Verm-StB 01 sind beim

FGSV Verlag,
Wesselinger Straße 17,
50999 Köln

zu beziehen.