Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg Einführung des Objektkataloges für das Straßen- und Verkehrswesen (OKSTRA)
Zur einheitlichen Aufnahme, Bearbeitung und Vorhaltung der Merkmale von Straßenbedarf ist zusätzlich zur Anweisung Straßeninformationsbank (ASB) ein standardisierter Katalog von Objekten des Straßen- und Verkehrswesens notwendig.
Der ObjektKatalog für das STRAßen- und Verkehrswesen (OKSTRA) beschreibt die Objektstrukturen der verschiedenen Fachbereiche des Straßen- und Verkehrswesens, die als Eingabe- und/oder Ausgabedaten der beteiligten Prozesse, insbesondere in Programmen und Datenbanken genutzt werden sollen. Er bildet die Grundlage für einheitliche dv-technische Implementierungen der eingesetzten und zukünftig zu entwickelnden IT-Verfahren in der Straßenbauverwaltung. Er gewährleistet den medienbruchfreien Informationsfluss zwischen Verfahrensabläufen (so genannte Prozessketten; z. B.: Planung → Entwurf → Bestand). Durch den Einsatz von OKSTRA wird die Wirtschaftlichkeit und die Qualität der Prozesse wesentlich erhöht. Bei der Erstellung von OKSTRA wurden die bestehenden Regelwerke berücksichtigt.Der OKSTRA liegt in einer ersten Stufe vor, mit den Bereichen Netzdaten, Bestandsdaten, Bauwerksdaten, Zustandsdaten, Entwurf, Vermessung, Ökologie, Unfalldaten, Verkehrsstärken und Beschilderung. Einzelne der vorgenannten Bereiche sind noch nicht in voller Tiefe modelliert. Deshalb bedarf der OKSTRA in der vorliegenden Form der Weiterentwicklung. Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 12/2000 vom 15. Mai 2000 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) den „Objektkatalog für das Straßen- und Verkehrswesen (OKSTRA)“, Stand 28. Januar 2000, für den Bereich der Bundesfernstraßen eingeführt.
Hiermit wird der OKSTRA für den Bereich der Landesstraßen eingeführt und dessen Anwendung für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise und Gemeinden liegenden Straßen empfohlen.
- Bei dv-technischen Entwicklungen ist zukünftig der Objektkatalog im Straßen- und Verkehrswesen (OKSTRA) zu verwenden. Dies gilt auch für bereits vorhandene IT-Verfahren. Sie sind in einem angemessenen Zeitraum anzupassen.
- Bei der Überarbeitung vorhandener bzw. bei der Erstellung neuer Regelwerke ist der OKSTRA zu berücksichtigen bzw. sind Änderungen oder Neuerungen in den OKSTRA einzubringen.
- Für die Vervollständigung bzw. Erweiterung des OKSTRA und eventuelle Fehlerbeseitigungen innerhalb der Objekte ist eine Pflegestelle eingerichtet. Im Internet unter http://www.okstra.de können Änderungs-/Ergänzungswünsche direkt der Pflegestelle mitgeteilt werden. Ansonsten sind diese Änderungs-/Ergänzungswünsche über das Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen, Lindenallee 51, 15366 Dahlwitz-Hoppegarten an die Geschäftsstelle des Bund-/Länder-Fachausschusses - B/L FA - „IT-Koordinierung“ (Straßenwesen) im BMVBW zu richten.