Einführung bautechnischer Regelungen für den Straßenbau in Brandenburg - Brücken- und Ingenieurbau; Richtlinie für die Kennzeichnung von Ingenieurbauwerken mit beschränkter Durchfahrtshöhe über Straßen (Ausgabe 2000)
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 14/2000 vom 20. Juli 2000 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die „Richtlinie für die Kennzeichnung von Ingenieurbauwerken mit beschränkter Durchfahrtshöhe über Straßen (Ausgabe 2000)“ für Bundesfernstraßen eingeführt.
Die Richtlinie wird für den Bereich der Landesstraßen sowie unter Anwendung des § 45 des Brandenburgischen Straßengesetzes für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise und Gemeinden liegenden Straßen eingeführt.
Dieses Allgemeine Rundschreiben Straßenbau wird im Verkehrsblatt veröffentlicht.