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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Organisationserlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen zur Regelung der Zuständigkeit für die Bewirtschaftung der Mittel nach § 16a des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2000


vom 12. Juli 2000
(ABl./00, [Nr. 31], S.483)

  1. Aufgrund von § 30 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung der Zuweisungen des Landes Brandenburg an die Gemeinden und Landkreise im Haushaltsjahr 2000 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2000 - GFG 2000) vom 15. Februar 2000 (GVBl. I S. 2) wird das Landesamt für Soziales und Versorgung als zuständige Behörde für die Bewirtschaftung der Mittel nach § 16a bestimmt.
  2. Dieser Erlass tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.