Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg Passive Schutzeinrichtungen - Technische Lieferbedingungen für Stahlschutzplanken - (TL-SP 99)
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 08/1999 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die Technischen Lieferbedingungen für Stahlschutzplanken (TL-SP 99) für Bundesstraßen eingeführt.
Hiermit werden die Technischen Lieferbedingungen für Stahlschutzplanken für den Bereich der Landesstraßen sowie unter Anwendung des § 45 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden liegenden Straßen eingeführt.
Das Schreiben des MSWV vom 10. Dezember 1998, Az.: 53-7452, „Schutzplanken in baumbestandenen Straßen“, behält seine Gültigkeit.