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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg Passive Schutzeinrichtungen - Technische Lieferbedingungen für Stahlschutzplanken - (TL-SP 99)


vom 15. Juni 2000
(ABl./00, [Nr. 26], S.350)

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 08/1999 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die Technischen Lieferbedingungen für Stahlschutzplanken (TL-SP 99) für Bundesstraßen eingeführt.

Hiermit werden die Technischen Lieferbedingungen für Stahlschutzplanken für den Bereich der Landesstraßen sowie unter Anwendung des § 45 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden liegenden Straßen eingeführt.

Das Schreiben des MSWV vom 10. Dezember 1998, Az.: 53-7452, „Schutzplanken in baumbestandenen Straßen“, behält seine Gültigkeit.