Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesumzugskostengesetz (BUKGVwV)
In Ergänzung des Rundschreibens vom 23. März 2000 - 15.3-2712-08 - (ABl. S.194) wird das Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern vom 16. Mai 2000 mit der Liste der Rationalisierungskartelle im Speditionsgewerbe mit der Bitte um Beachtung bei der Ermittlung der notwendigen Beförderungsauslagen im Sinne der Textziffer 6.1.2 BUKGVwV bekanntgegeben.
Gleichzeitig wird nachträglich das Formblatt „Umzugsgutliste“ bekanntgegeben, anhand dessen der benötigte Laderaum für die Beförderung des Umzugsgutes zu ermitteln ist. Der Fußnotenhinweis in dem Bezugsrundschreiben zur Textziffer 6.1.2 BUKGVwV, nach dem die Umzugsgutliste auf Anforderung übersandt wird, ist hiermit gegenstandslos.