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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Verleihung der Zusatzbezeichnung “Stadt der Pferde” (Stadt Neustadt (Dosse))


vom 23. Dezember 1999
(ABl./00, [Nr. 04], S.41)

Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15. Oktober 1993 (GVBl. I S. 398) die Zusatzbezeichnung

„Stadt der Pferde”

für die Stadt Neustadt (Dosse) mit Wirkung vom 1. Januar 2000 verliehen.