Bekanntmachung der Vereinbarung für die Übernahme der Unterlagen der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg durch das Bundesarchiv
Die am 12. April 2000 unterzeichnete Vereinbarung für die Übernahme der Unterlagen der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg durch das Bundesarchiv ist am 1. Januar 2000 in Kraft getreten. Die Vereinbarung wird nachstehend veröffentlicht.
Potsdam, den 21. September 2000
Der Ministerpräsident
Manfred Stolpe
Vereinbarung für die Übernahme der Unterlagen der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg durch das Bundesarchiv
Die Bundesrepublik Deutschland
und
das Land Baden-Württemberg,
der Freistaat Bayern,
das Land Berlin,
das Land Brandenburg,
die Freie Hansestadt Bremen,
die Freie und Hansestadt Hamburg,
das Land Hessen,
das Land Mecklenburg-Vorpommern,
das Land Niedersachsen,
das Land Nordrhein-Westfalen,
das Land Rheinland-Pfalz,
das Saarland,
der Freistaat Sachsen, ´
das Land Sachsen-Anhalt,
das Land Schleswig-Holstein sowie
der Freistaat Thüringen
schließen folgende Vereinbarung:
I.
Durch Verwaltungsvereinbarung der Justizminister und -senatoren vom 6. November 1958 wurde die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg als gemeinschaftliche Einrichtung der damaligen Bundesländer errichtet. Ihre Zuständigkeit wurde durch Beschlüsse der Justizminister und -senatoren vom 11. Dezember 1964, vom 22./28. April 1965 und vom 24. Januar 1967 erweitert. Durch Vereinbarung vom 14. Juni 1995 sind die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie der Freistaat Sachsen der Verwaltungsvereinbarung mit Wirkung vom 1. Januar 1995 beigetreten. Soweit Zwecke der Strafverfolgung dies erfordern, wird die Zentrale Stelle mit angepasstem Personalbestand auf der Grundlage der bisherigen Vereinbarungen fortgeführt.
Die in der Zentralen Stelle gesammelten Unterlagen sind von gesamtstaatlicher und historischer Bedeutung. Sie sollen daher an das Bundesarchiv abgegeben werden, soweit sie nicht mehr für Zwecke der Strafverfolgung benötigt werden. Hierzu wird folgendes vereinbart:
II.
- Die in der Zentralen Stelle gesammelten Unterlagen werden vom Bundesarchiv übernommen. Dieses errichtet hierzu am Sitz der Zentralen Stelle in Ludwigsburg eine Außenstelle, in der diese Unterlagen verbleiben.
- Das Land Baden-Württemberg stellt dem Bundesarchiv für diese Außenstelle in Ludwigsburg die erforderlichen Räumlichkeiten kostenlos zur Verfügung. Die näheren Einzelheiten werden in einer Nutzungsvereinbarung zwischen der Liegenschaftsverwaltung des Landes Baden-Württemberg und dem Bundesarchiv im Benehmen mit der Zentralen Stelle geregelt.
- Nach Übernahme durch das Bundesarchiv findet das Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz – BArchG) vom 6. Januar 1988
(BGBl. I S. 62), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes vom 13. März 1992 (BGBl. I S. 506) auf das Archivgut mit der Maßgabe Anwendung, dass die Schutzfristen nach § 5 Abs. 1 und 2 BArchG für wissenschaftliche Forschungsvorhaben oder zur Wahrnehmung berechtigter persönlicher Belange zu verkürzen sind, sofern und soweit § 5 Abs. 6 BArchG dem nicht entgegensteht. - Sofern und soweit Archivgut für Zwecke der Strafverfolgung benötigt wird, kann die Zentrale Stelle jederzeit vorrangig vor anderen Benutzern auf das Archivgut zurückgreifen und es für die Zwecke nutzen, für die das Archivgut vor Abgabe an das Bundesarchiv verwendet werden durfte.
- Neu anfallende Unterlagen werden von der Zentralen Stelle unter strafrechtlichen Gesichtspunkten überprüft und, soweit sie für eine Strafverfolgung nicht mehr benötigt werden, dem Bundesarchiv übergeben.
- Nach Abschluss der Ermittlungstätigkeit der Zentralen Stelle werden deren Dienstakten dem Bundesarchiv übergeben. Die Benutzungsregelung nach Punkt 3 findet Anwendung.
Diese Vereinbarung tritt an dem Tag, an dem die letzte von den Beteiligten ausgefertigte Vertragsurkunde dem Justizministerium Baden-Württemberg zugeht, mit Wirkung vom 1. Januar 2000 in Kraft.
Für die Bundesrepublik Deutschland
Der Beauftragte der Bundesregierung
für Angelegenheiten der Kultur und der Medien
27. Januar 2000
Dr. Michael Naumann
Für das Land Baden-Württemberg
Der Justizminister
21. Dezember 1999
Prof. Dr. Ulrich Goll
Für den Freistaat Bayern
Vertreten durch den Bayerischen Ministerpräsidenten
Der Bayerische Staatsminister der Justiz
7. Februar 2000
Dr. Manfred Weiß
Für das Land Berlin
Der Regierende Bürgermeister von Berlin
18. Februar 2000
Eberhard Diepgen
Für das Land Brandenburg
Der Ministerpräsident
Vertreten durch den Minister der Justiz und für Europaangelegenheiten
12. April 2000
Prof. Dr. Kurt Schelter
Für die Freie Hansestadt Bremen
Der Senator für Justiz und Verfassung
4. Januar 2000
Dr. Henning Scherf
Für die Freie und Hansestadt Hamburg
Präses der Justizbehörde
17. Februar 2000
Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit
Für das Land Hessen
Der Hessische Minister der Justiz
28. Februar 2000
Dr. Christean Wagner
Für das Land Mecklenburg-Vorpommern
Der Justizminister
24. Januar 2000
Dr. Harald Ringstorff
Für das Land Niedersachsen
Für den Niedersächsischen Ministerpräsidenten
Der Niedersächsische Justizminister
11. Januar 2000
Dr. Wolf Weber
Für das Land Nordrhein-Westfalen
Namens des Ministerpräsidenten
Der Minister für Justiz
14. Februar 2000
Jochen Dieckmann
Für das Land Rheinland-Pfalz
In Vertretung des Ministerpräsidenten
Der Minister der Justiz
31. Januar 2000
Herbert Mertin
Für das Saarland
Vertreten durch den Ministerpräsidenten
Die Ministerin der Justiz
17. März 2000
Ingeborg Spoerhase-Eisel
Für den Freistaat Sachsen
Vertreten durch den Ministerpräsidenten
Der Staatsminister der Justiz
12. Januar 2000
Steffen Heitmann
Für das Land Sachsen-Anhalt
Vertreten durch den Ministerpräsidenten
Die Ministerin der Justiz
5. Januar 2000
Karin Schubert
Für das Land Schleswig-Holstein
Für die Ministerpräsidentin
Der Minister für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten
10. Januar 2000
Gerd Walter
Für den Freistaat Thüringen
Für den Ministerpräsidenten
Der Justizminister
20. Januar 2000
Dr. Andreas Birkmann