Einführung bautechnischer Regelungen für die Straßenbaudienststellen der Landkreise und Gemeinden im Land Brandenburg
Zur Gewährleistung einer einheitlichen Handlungsweise in den Straßenbaudienststellen der Kreise und Gemeinden des Landes Brandenburg wird die Einführung bautechnischer Regelungen nach folgenden Grundsätzen geregelt:
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) und das Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg (MSWV) führen bautechnische Regelungen für ihre Zuständigkeitsbereiche im Fachbereich Brücken- und Ingenieurbau durch Allgemeine Rundschreiben (ARS) bzw. Runderlasse (RE) ein.
Für die Zuständigkeitsbereiche der Straßenbaudienststellen der Kreise und Gemeinden erfolgt die Einführung der bautechnischen Regelungen im Fachbereich Straßen-, Brücken- und Ingenieurbau nach § 45 des Brandenburgischen Straßengesetzes durch Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg.
Ein Verzeichnis der gültigen Runderlasse des MSWV, Abt. 5 für den Fachbereich Straßen-, Brücken- und Ingenieurbau wird jährlich zum 01.01. im Brandenburgischen Landesamt für Verkehr- und Straßenbau fortgeschrieben und kann dort angefordert werden.
Die Veröffentlichung der ARS des BMVBW erfolgt in der Regel im Verkehrsblatt.
Die Gültigkeit der ARS wird jährlich zum 01.01. in einem ARS im Verkehrsblatt bekannt gegeben.