Landespflegeplan
Der Landespflegeplan gemäß § 3 Abs. 1 und 2 Landespflegegesetz, zuletzt veröffentlicht mit Stand vom 1. Oktober 1997 (ABI. 1998 S. 544), wird nach Aktualisierung und Ergänzung mit Stand vom 1. September 1998 (A-Projekte) und vom 31. Dezember 1998 (B- und C-Projekte) fortgeschrieben. Er beinhaltet
- teilstationäre und vollstationäre Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Kurzzeitpflege und Plätze des Betreuten Wohnens im Heim für alte Menschen (A-Projekte) in der Anlage I,
- teil- und vollstationäre Einrichtungen einschließlich Plätze der Kurzzeitpflege und Kurzzeitplätze für behinderte Menschen (B-Projekte) in der Anlage II
und - vollstationäre Einrichtungen für psychisch Kranke und chronisch abhängigkeitskranke Menschen (C-Projekte) in der Anlage III.
Der Landespflegeplan wird weiterhin fortgeschrieben.
Anmerkung: Die Anlagen wurden nicht aufgenommen.