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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Erklärung zum Biosphärenreservat „Flusslandschaft Elbe - Brandenburg“


vom 18. März 1999
(ABl./99, [Nr. 14], S.296)

Auf Grundlage des § 25 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes vom 25. Juni 1992 (GVBl. I S. 208), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 1997 (GVBl. I S. 124), gibt der Minister für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung bekannt:

I.
Erklärung zum Biosphärenreservat

(1) Teilbereiche des Landkreises Prignitz werden zum Bio-sphärenreservat erklärt. Das Biosphärenreservat erhält den Namen “Flusslandschaft Elbe - Brandenburg”. Es ist Bestandteil des von der UNESCO international anerkannten, länder-übergreifenden Biosphärenreservats “Flusslandschaft Elbe”.

(2) Das Biosphärenreservat umfasst naturräumlich Teile der Elbniederung, der Perleberger Heide, der Prignitz und der Niederungen der Elbnebenflüsse Löcknitz, Stepenitz und Karthane. Das Biosphärenreservat hat eine Größe von rund 53.333 Hektar. Es beinhaltet folgende Schutzgebiete:

Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiet “Brandenburgische Elbtalaue”, das in seiner Grenzziehung dem Biosphärenreservat “Flusslandschaft Elbe - Brandenburg” entspricht.

Naturschutzgebiete

  1. Werder Besandten
  2. Werder Kietz
  3. Werder Mödlich
  4. Lenzen-Wustrower Elbniederung
  5. Gandower Schweineweide
  6. Rambower Torfmoor
  7. Gadow
  8. Kuhwinkel
  9. Kranichteich
  10. Krötenluch
  11. Krähenfuß
  12. Elbdeichvorland, Kreis Perleberg
  13. Elbdeichhinterland, Kreis Perleberg
  14. Mendeluch
  15. Mörickeluch
  16. Heideweiher

Die Ausweisung weiterer Schutzgebiete ist vorgesehen.

(3) Eine Übersichtskarte ist dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt. Karten im Maßstab 1 : 100.000 können beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam sowie beim Landkreis Prignitz, untere Naturschutzbehörde, von jedermann kostenlos während der Dienstzeit eingesehen werden.

II.
Zweck des Biosphärenreservats

Zweck der Ausweisung des Biosphärenreservats ist die Bewahrung und Förderung der reichen, überregional bedeutsamen Naturausstattung und der beispielhaften landschaftsverträglichen, nachhaltigen Landnutzung und Regionalentwicklung gemäß dem MAB-Programm der UNESCO. Es findet eine länderübergreifende Zusammenarbeit der am Biosphärenreservat “Flusslandschaft Elbe” beteiligten Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Brandenburg statt.

Das Biosphärenreservat “Flusslandschaft Elbe - Brandenburg” dient daher insbesondere

  1. der Erhaltung eines der letzten naturnahen Stromtäler in Mitteleuropa;
  2. der Bewahrung, der Wiederherstellung und der Entwicklung einer repräsentativen mitteleuropäischen Flusslandschaft einschließlich des Urstromtals mit ihren abiotischen Elementen und Faktoren, ihren vielfältigen und miteinander vernetzten Biotopen und Habitaten, ihrem Reichtum an Pflanzen- und Tierarten und Lebensgemeinschaften und ihrer naturbedingten Eigenart und Schönheit;
  3. der Erhaltung und Wiederherstellung stromtypischer Ökosysteme mit ausgeprägter Flussauendynamik sowie der Entwicklung eines Netzes weitgehend naturnaher Lebensräume, insbesondere von Waldflächen;
  4. der Erhaltung und Entwicklung eines internationalen Zugvogelkorridores für westpaläarktische Vogelarten;
  5. der Erhaltung und Entwicklung einer historisch gewachsenen Kulturlandschaft, ihrem reichen Natur- und Kultur-erbe, ihrer Nutzungsvielfalt und dem sich daraus ergebenden Nutzungspotential als Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum der Menschen;
  6. der Entwicklung einer länderübergreifenden und regionalen Planung;
  7. der Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung, einschließlich der Förderung einer umwelt- und sozialverträglichen sowie nachhaltigen Landnutzung;
  8. der Förderung der angewandten Forschung, der Umweltbeobachtung als Datenbasis für ein nationales und internationales Monitoringsystem sowie der Umweltbildung;
  9. der Einwerbung und dem gezielten Einsatz von Mitteln zur Pflege und Entwicklung des Gebietes aus Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union.

III.
Trägerschaft, Verwaltung

Träger des Biosphärenreservates “Flusslandschaft Elbe - Brandenburg” ist das Land Brandenburg. Das Biosphärenreservat wird von der Landesanstalt für Großschutzgebiete gemäß § 58 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes verwaltet. Die Landesanstalt für Großschutzgebiete ist Träger öffentlicher Belange. Die Biosphärenreservatsverwaltung “Flusslandschaft Elbe - Brandenburg” hat ihren Sitz in 19322 Rühstädt, Neuhausstraße 9, im Landkreis Prignitz.

IV.
Wirksamwerden

Die Erklärung zum Biosphärenreservat wird mit der Veröffentlichung im Amtsblatt im Sinne des § 25 Abs. 1 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes wirksam.