ARCHIV
Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen ( ZTV-PS 98)
vom 8. Februar 1999
(ABl./99, [Nr. 10], S.214)
Außer Kraft getreten am 7. Oktober 2014 durch Runderlass des MIL vom 7. Oktober 2014
(ABl./14, [Nr. 43], S.1322)
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 19/1998 hat das Bundesministerium für Verkehr die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen (ZTV-PS 98) für Bundesstraßen eingeführt.
Ich führe die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen für den Bereich der Landesstraßen sowie unter Anwendung des § 45 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden liegenden Straßen ein.