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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Einrichtung einer Straßeninformationsbank für die Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg - BB SIB -


vom 30. Dezember 1998
(ABl./99, [Nr. 21], S.486)

Die Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg soll durch ein modernes, offenes und innovatives datenverarbeitungsgestütztes Straßeninformationssystem auf die wachsenden Informationsbedürfnisse innerhalb und außerhalb der Straßenbauverwaltung ausgerichtet werden. Dieses ist zu konzipieren, einzurichten, zu pflegen und weiterzuentwickeln. Für die Visualisierung, Auswertung und Bearbeitung der anfallenden Daten liegt teilweise bereits ein digitales, georeferenziertes Bundesfern- und Landesstraßennetz vor. Das nachgeordnete Netz ist entsprechend dem Bedarf zu ergänzen. Alle straßenrelevanten Daten werden innerhalb der Straßenbauverwaltung ausnahmslos gemäß der Anweisung Straßendatenbank (ASB) des Bundes nach dem aktuellen ASB-Netz der Brandenburgischen Straßeninformationsbank (BB SIB) aufgenommen und weiterverarbeitet.

Die Grundlage hierzu bilden das Bundesfernstraßengesetz, das Brandenburgische Straßengesetz, die Straßenverzeichnisverordnung sowie die ASB.

Grundlage für die Aufnahme und die Fortführung der straßenrelevanten Daten ist die ASB-98 mit ihren Teilsystemen Netzdaten und Bauwerksdaten. Alle anderen Daten, wie z. B. die Bestandsdaten, werden noch nach der ASB-92 erfaßt.

Die BB SIB wird für die Bundesfernstraßen und für die Landesstraßen Daten entsprechend dem beigefügten Objektklassenkatalog erfassen. Soweit nicht durch einzelne Aufgabenstellungen erforderlich, werden Kreisstraßendaten nur netzbezogen, Daten über Gemeinde- und sonstige Straßen vorerst nicht zentral aufgenommen. Unabhängig hiervon sollen grundsätzlich alle Daten der Kreisstraßen sowie der Gemeindestraßen in ihren Bestandsbeschreibungen nach den gleichen Grundsätzen und Verschlüsselungen der Bundesfern- und Landesstraßen erfolgen.

Aufgabe der BB SIB ist die unterstützende Bereitstellung aller straßenrelevanten Daten und die Sicherung eines kontinuierlichen und automatisierten Datenaustausches zur Steigerung der Effizienz der Aufgabenerledigung in der Straßenbauverwaltung.

Zur Einrichtung und Fortführung der BB SIB werden folgende Zuständigkeiten festgelegt:

  • Für das Brandenburgische Landesamt für Verkehr und Straßenbau (BLVS):

    Das BLVS ist Projektstelle. Zur Unterstützung wird ein ständiger Arbeitskreis eingerichtet, dessen Mitglieder sich aus den für die Straßeninformationsbank zuständigen Mitarbeitern der Straßenbauämter und des Autobahnamtes zusammensetzen sowie gegebenenfalls anderer Straßenbaudienststellen. Den Vorsitz führt das BLVS.

    Es ist zuständig für die Netzpflege (u. a. Vergabe von Ordnungsmerkmalen), das Erstellen des Bundesfern- und Landesstraßenverzeichnisses, der Längenstatistik für Bundesfern- und Landesstraßen und Konzipierung der DV-Konfiguration der SIB.

    Das BLVS übernimmt für die Straßenbaubehörden des Landes die fachlich-inhaltliche Koordinierung, die datenverarbeitungstechnische Administration (Beschaffung, Installation, Lauffähigkeit sichern), sachliche Weiterführung und Erweiterung des Objektklassenbestandes, Durchführung von Pilotstudien, zentrale Mittelsteuerung und -verwaltung, Herausgabe von Standard-Netzknotenübersichten und standardisierten thematischen Ausdrucken, Datenbereitstellung an Dritte für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen.

    Im Abstand von zwei Jahren erfolgen landesweite Gesamtbefahrungen der Bundesfern- und Landesstraßen in jeweils wechselnden Fahrtrichtungen (Stationierungsrichtung/Gegenrichtung) gemäß der Arbeitsanweisung Video-Dokumentation.

    Aus den Gesamtbefahrungen werden in Abstimmung mit den Brandenburgischen Straßenbauämtern (BSBÄ) alle die Videoeinheiten ausgelassen, die nicht älter als ein Jahr sind und an denen zwischenzeitlich keine Veränderungen erfolgt sind.
  • Für die Straßenbauämter sowie für das Autobahnamt:

    Die jeweils zuständigen Fachbereiche der Ämter sind zuständig für die Aufnahme und Fortführung der Daten nach dem Objektklassenkatalog (Anlage 1), die Pflege des Stationierungssystems, die Fortführung der Video-Dokumenta-tion entsprechend der beiliegenden Arbeitsanweisung (Anlage 3), die Datenbereitstellung für die einzelnen Fachanwendungen, das Erstellen von Arbeitsmaterialien (Auszüge aus der BB SIB) für die Straßenmeistereien, Mittelverwaltung.

    Wenn grundsätzliche Veränderungen an den Bundesfern- und Landesstraßen erfolgen, sind unmittelbar nach diesen Veränderungen die Fortführungen zu veranlassen. Den Auftrag dazu erteilt das betreffende Straßenbauamt. Das BLVS wird über die neue Befahrung unterrichtet.
  • Für die Landkreise:

    Aufnahme, Speicherung und Fortführung von Straßenbestandsdaten und anderen Datengruppen zur Einbindung in das SIB-Netz

    Für die Gemeinden und kreisfreien Städte:
  • Der Aufbau bzw. die Einrichtung einer datenverarbeitungs-gestützten Straßeninformationsbank steht den kreisfreien Städten und Gemeinden frei.

Zum Inhalt der Straßeninformationsbank:

Alle Daten werden in sogenannten Objektklassen abgelegt. Diese Objektklassen enthalten sowohl alle ASB-Daten als auch fachspezifische Informationen. Der als Anlage 1 beigefügte Objektklassenkatalog ist ein offenes System, die Auflistung ist nicht abschließend. Eine Erweiterung dieses Kataloges erfolgt durch das BLVS in Abstimmung mit den Nutzern. Mit der Benennung einer Objektklasse im Katalog wird auch die Festlegung der Zuständigkeit für die Erfassung und Fortführung verbunden.

Alle Daten der BB SIB können grafisch dargestellt werden, gegliedert nach thematischen Aspekten und besonderen fachlichen Notwendigkeiten. Die grafische Darstellung wird als „SIB-MAP“ bezeichnet. Zur Vereinfachung des Verfahrens sind grundsätzlich standardisierte SIB-MAPS zur Verfügung zu stellen.

In der Anlage 1 wird der derzeitige Objektklassenkatalog mit den Inhalten der BB SIB aufgeführt, in der Anlage 2 sind die derzeitigen Standardwerke aufgelistet, bezogen auf das Land Brandenburg, die Kreisgrenzen, die Brandenburgischen Straßenbauämter und die Straßenmeistereien. Sie werden bei Bedarf vom BLVS ergänzt. Anlage 3 beinhaltet die den Straßenbaubehörden des Landes bereits vorliegende Video-Dokumentation.

Alle Anlagen können über das Brandenburgische Landesamt für Verkehr und Straßenbau, Lindenallee 51, 15366 Dahlwitz-Hoppegarten bezogen werden.

Anmerkung: Die Anlagen wurden nicht aufgenommen.