Unbefristete staatliche Anerkennung von Bad Saarow-Pieskow als Heilbad
Mit Anerkennungsbescheid vom 19.12.1998 wurde die Gemeinde Bad Saarow-Pieskow mit Wirkung ab 19.12.1998 mit der Artbezeichnung
„Heilbad”
unbefristet staatlich anerkannt.
Die Gemeinde Bad Saarow-Pieskow hat damit gemäß § 12 Abs. 1 des Brandenburgischen Kurortegesetzes das Recht erhalten, öffentlich oder im Geschäftsverkehr in Verbindung mit dem Gemeindenamen den Zusatz „staatlich anerkanntes Heilbad” zu verwenden.