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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Unbefristete staatliche Anerkennung von Bad Saarow-Pieskow als Heilbad


vom 19. Dezember 1998
(ABl./99, [Nr. 03], S.51)

Mit Anerkennungsbescheid vom 19.12.1998 wurde die Gemeinde Bad Saarow-Pieskow mit Wirkung ab 19.12.1998 mit der Artbezeichnung

„Heilbad”

unbefristet staatlich anerkannt.

Die Gemeinde Bad Saarow-Pieskow hat damit gemäß § 12 Abs. 1 des Brandenburgischen Kurortegesetzes das Recht erhalten, öffentlich oder im Geschäftsverkehr in Verbindung mit dem Gemeindenamen den Zusatz „staatlich anerkanntes Heilbad” zu verwenden.