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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Festlegung der Berufszweige, in denen kein ausreichendes Angebot an weiblichen Arbeitskräften besteht, nach § 7 Abs. 3 Frauenförderverordnung


vom 30. November 1998
(ABl./98, [Nr. 52], S.1051)

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen hat im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie nach § 7 Abs. 3 Frauenförderverordnung (FrauFöV) vom 25.April 1996 (GVBl. II S. 354) festgelegt, dass in folgenden Berufszweigen kein ausreichendes Angebot an weiblichen Arbeitskräften besteht:

Dies gilt in der Gruppe der

Feinblechner, Installateure für

  • Feinblechner
  • Rohrinstallateure
  • Rohrnetzbauer, Rohrschlosser

Schlosser für

  • Schlosser
  • Bauschlosser
  • Blech- und Kunststoffschlosser
  • Maschinenschlosser
  • Betriebs-, Reparaturschlosser
  • Stahlbauschlosser, Eisenschiffbauer

Mechaniker für

  • Kraftfahrzeuginstandsetzer
  • Landmaschineninstandsetzer
  • Flugzeugmechaniker

Maurer, Betonbauer für

  • Maurer
  • Betonbauer

Zimmerer, Dachdecker, Gerüstbauer für

  • Zimmerer
  • Dachdecker
  • Gerüstbauer

Straßen-, Tiefbauer für

  • Pflasterer, Steinsetzer
  • Straßenbauer
  • Gleisbauer
  • Sprengmeister (außer Schießhauer)
  • Kultur-, Wasserbauwerker
  • Sonstige Tiefbauer

Bauhilfsarbeiter für

  • Erdbewegungsarbeiter
  • sonstige Bauhilfsarbeiter

Bauausstatter für

  • Isolierer, Abdichter
  • Ofensetzer, Luftheizungsbauer
  • Estrich-, Terrazzoleger

Tischler, Modellbauer für

  • Sonstige Holz-, Sportgerätebauer

Maschinisten und zugehörige Berufe für

  • Erdbewegungsmaschinenführer
  • Baumaschinenführer

Handelt es sich nach Einschätzung der Vergabestelle um die Vergabe eines Auftrags, zu dessen Ausführung üblicherweise Angehörige einer oder mehrerer der oben genannten Berufsgruppen eingesetzt werden, kann die Vergabestelle bereits zum Zeitpunkt der Bekanntmachung darauf verzichten, nach der Frauenförderverordnung zu verfahren. Die Entscheidung ist in den Vergabevermerk aufzunehmen.

Potsdam, den 30.11.1998

Dr. Regine Hildebrandt