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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Änderung in den Standesamtsbezirken Pinnow (Amt Oder-Welse), Prenzlau-Land und Schönermark (Amt Nordwestuckermark)(Landkreis Uckermark)


vom 14. Oktober 1998
(ABl./98, [Nr. 44], S.929)

Nach Eingliederung der Gemeinde Kummerow (Standesamt Pinnow im Amt Oder-Welse) in die Stadt Schwedt/Oder hat sich der Standesamtsbezirk geändert.

Er umfasst seit dem 1. Januar 1998 die Gemeinden Berkholz­-Meyenburg, Briest, Criewen, Felchow, Flemsdorf, Fredersdorf, Golm, Grünow, Jamikow, Landin, Passow, Pinnow, Schöne­berg, Schönermark, Schönow, Stendell, Zichow und Zützen.

Standesamt Prenzlau-Land

Nach Bildung der neuen Gemeinden Grünow und Holzendorf mit Wirkung vom 31 . Dezember 1997 und der Gemeinde Schenkenberg mit Wirkung vom 30. Dezember 1997 umfasst der Standesamtsbezirk Prenzlau-Land die Gemeinden Dauer, Dedelow, Göritz, Grünow, Güstow, Holzendorf, Klinkow, Schenkenberg und Schönwerder.

Standesamt Schönermark

Nach Bildung der neuen Gemeinden Röpersdorf/Sternhagen und Weggun mit Wirkung vom 1. Dezember 1997 und der Ge­meinde Gollmitz mit Wirkung vom 1. Mai 1998 umfasst der Standesamtsbezirk die Gemeinden Ferdinandshorst, Fürsten­werder, Gollmitz, Kraatz, Naugarten, Röpersdorf/Sternhagen, Schapow, Schönermark und Weggun.