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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Änderung in den Standesamtsbezirken Trebbin und Zossen (Landkreis Teltow-Fläming)


vom 1. Dezember 1998
(ABl./98, [Nr. 52], S.1046)

Nach Bildung der neuen Gemeinde Trebbin mit Wirkung vom 27. September 1998 umfasst der Standesamtbezirk die Gemeinden Lüdersdorf, Schönhagen, Thyrow und Trebbin.

Nach Eingliederung der Gemeinden Lindenbrück und Waldstadt in die Gemeinde Wünsdorf mit Wirkung vom 27. September 1998 umfasst der Standesamtbezirk die Gemeinden Glienick, Groß Schulzendorf, Kallinchen, Nächst Neuendorf, Nunsdorf, Schöneiche, Wünsdorf und Zossen.