Ergänzung des Grundsatzbeschlusses Nr. 23 des Landespersonalausschusses
Der Landespersonalausschuß hat in seiner Sitzung vom 22. Juli 1998 folgenden ergänzenden Beschluß gefaßt:
Der Grundsatzbeschluß Nr. 23 vom 29. April 1998 (ABI. S. 511) gilt auch für Lehrkräfte des Landes Brandenburg mit einer Lehrbefähigung nach dem Recht der ehemaligen DDR, die
- am 31. Dezember 1996 unbefristet vollbeschäftigt waren, deren Übernahme in ein Beamtenverhältnis mit dem Anspruch auf einen vollen Beschäftigungsumfang bis zu diesem Zeitpunkt jedoch unmöglich war, weil ihnen, bedingt durch das Absinken der Schülerzahlen in den Jahren 1996/97 sowie der Fächerbedarfsprognose, eine dauerhafte Vollbeschäftigung nicht garantiert werden konnte;
- vor dem 31. Dezember 1996 aus dem Schuldienst eines an deren Bundeslandes im Wege des Lehrerquotentauschverfahrens übernommen wurden und deshalb die in Nummer 1 Buchstabe c geforderte Dienstzeit nur teilweise als Lehrer im Schuldienst des Landes Brandenburg abgeleistet haben.