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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Wegfall der Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen an Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst des Landes Brandenburg


vom 21. Juli 1998
(ABl./98, [Nr. 46], S.950)

Mit dem Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 13.04.1993 - I - I/5 B AnwSZV 02 - (ABl. S. 1250) und vom 12.02.1996 - 15 - 2008 - 63 - 02 - (ABl. S. 292) wurde der Personenkreis geregelt, dem Anwärtersonderzuschläge nach § 63 des Bundesbesoldungsgesetzes in Verbindung mit der Anwärtersonderzuschlags-Verordnung (AnwSZV) gezahlt werden dürfen. Hierzu gehörten:

  • Anwärter des allgemeinen Vollzugsdienstes und Werkdienstes in Justizvollzugsanstalten (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 AnwSZV),
  • Kartographeninspektorenanwärter (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 AnwSZV),
  • Regierungsbauinspektorenanwärter (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 AnwSZV),
  • Regierungsbaureferendare der Fachrichtungen Hochbau, Tiefbau, Maschinenbau- und Elektrotechnik (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 AnwSZV),
  • Vermessungsinspektorenanwärter (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 AnwSZV),
  • Vermessungsreferendare (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 AnwSZV),
  • lebensältere Anwärter des mittleren Polizeidienstes mit abgeschlossener Berufsausbildung (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 AnwSZV).

Aufgrund der inzwischen veränderten Arbeitsmarkt- und Bewerberlage werden die Voraussetzungen für die Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen, die den Charakter einer “Anwerbe- und Bleibeprämie” haben, allgemein nicht mehr als erfüllt angesehen. Die Rundschreiben vom 13.04.1993 und 12.02.1996 werden deshalb insoweit außer Kraft gesetzt, als sie bisher die Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen zugelassen haben.

Eine Bund-Länder-Umfrage hat ergeben, daß die Mehrheit der Länder ebenfalls keine Anwärtersonderzuschläge mehr zahlt (Anlage). Angesichts der äußerst angespannten Haushaltssituation kann im Land Brandenburg nicht anders verfahren werden.

Soweit vorhandenen Anwärtern Anwärtersonderzuschläge noch gezahlt werden, besteht Einverständnis mit einer übergangsweisen Weiterzahlung bis zur Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf.

Ebenfalls Einverständnis besteht mit einer übergangsweisen Zahlung von Anwärtersonderzuschlägen für die Personen, die noch im Jahr 1998 eingestellt werden, wenn die Gewährung dieser Zuschläge zum Einstellungsangebot bisher durchgeführter Ausschreibungen gehörte. Es wird allerdings gebeten, dem Ministerium der Finanzen die Anzahl der hiervon betroffenen Personen mitzuteilen.