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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (Ausgabe 1997) (ZTV-SA 97)


vom 9. Juni 1998
(ABl./98, [Nr. 25], S.582)

Technische Lieferbedingungen für Absperrschranken (TL- Absperrschranken 97)

Technische Lieferbedingungen für Leit- und Warnbaken (TL- Leitbaken 97)

Technische Lieferbedingungen für fahrbare Absperrtafeln (TL- Absperrtafeln 97)

Technische Lieferbedingungen für Aufstellvorrichtungen für Schilder und Verkehrseinrichtungen an Arbeitstellen (TL- Aufstellvorrichtungen 97)

Technische Lieferbedingungen für vorübergehende Markierungen (TL- Vorübergehende Markierungen 97)

Technische Lieferbedingungen für Warnbänder bei Arbeitstellen an Straßen (TL- Warnbänder 97)

Technische Lieferbedingungen für bauliche Leitelemente (TL- Leitelemente 97)

Technische Lieferbedingungen für transportable Schutzeinrichtungen (TL- Transportable Schutzeinrichtungen 97)

sowie

Aktualisierung der Technische Lieferbedingungen für Warnleuchten (TL- Warnleuchten 90)

Das Bundesministerium für Verkehr hat mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 34/1997 die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97), und mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 35/1997 vom 12. August 1997 die oben genannten Technischen Lieferbedingungen sowie mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 10/1998 die aktualisierte Tabelle 2 und die aktualisierten Punkte 2.2.1 und 2.2.3 der Technischen Lieferbedingungen für Warnleuchten (TL Warnleuchten 90) eingeführt.

Ich führe die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen, ZTV-SA 97 (Ausgabe 1997), die oben genannten Technischen Lieferbedingungen sowie die aktualisierte Tabelle 2 und die aktualisierten Punkte 2.2.1 und 2.2.3 der Technischen Lieferbedingungen für Warnleuchten (TL- Warnleuchten 90) für den Bereich der Landesstraßen sowie unter Anwendung des § 45 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden liegenden Straßen ein

Bezugsquelle: FGSV Verlag GmbH, Postfach 50 13 62, 50973 Köln