Verleihung der Zusatzbezeichnung Fontanestadt (Stadt Neuruppin)
Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15. Oktober 1993 (GVBl. I S. 398) die Zusatzbezeichnung
Fontanestadt
für die Stadt Neuruppin mit Wirkung vom 1. Mai 1998 verliehen.