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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Verleihung der Zusatzbezeichnung Fontanestadt (Stadt Neuruppin)


vom 11. März 1998
(ABl./98, [Nr. 13], S.407)

Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15. Oktober 1993 (GVBl. I S. 398) die Zusatzbezeichnung

Fontanestadt

für die Stadt Neuruppin mit Wirkung vom 1. Mai 1998 verliehen.