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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Auslegung des Grundsatzbeschlusses Nr. 20 des Landespersonalausschusses


vom 29. April 1998
(ABl./98, [Nr. 19], S.490)

Zum Anwendungsbereich des Grundsatzbeschlusses Nr. 20 vom 11. Dezember 1996 (ABl. 1997 S. 110) gibt der Landespersonalausschuß bekannt:

Der Grundsatzbeschluß Nr. 20 findet auch Anwendung auf die Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände, die nach dem Grundsatzbeschluß Nr. 19 vom 11. September 1996 (ABl. S. 958) in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen wurden.