Erlaß des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen zur Übertragung der Zuständigkeit für die Bearbeitung von Förderaufgaben
vom 1. November 1997
(ABl./97, [Nr. 49], S.968)
- Die Zuständigkeit für die Umsetzung der durch die Abteilung ”Gleichstellung, Frauen und Familie” erarbeiteten Förderprogramme wird dem Landesamt für Soziales und Versorgung übertragen.
Unter dem Vorbehalt der Einzelentscheidung umfaßt die Zuständigkeit des Landesamtes für Soziales und Versorgung die Prüfung der Förderanträge, die Erteilung der Förderbescheide, die Mittelbewirtschaftung und die Prüfung der Verwendungsnachweise. - Die Aufgabenübertragung erfolgt mit Wirkung vom 1. Januar 1998.