Entgelttarife der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH ( SBB)
Die Sonderabfallgesellschaft hat rückwirkend auf den 1. Januar 1998 eine Ergänzung ihrer Entgelttarife beschlossen. Die nachfolgenden Entgelttarife in der geänderten Fassung sind vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung als oberster Abfallwirtschaftsbehörde genehmigt worden.
Tarifstelle | Gegenstand | Entgelt |
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1 | Zuweisung angedienter Abfälle (Zugrunde gelegt werden die tatsächlichen Entsorgungskosten ab Eingangsbereich der Entsorgungsanlage. Sind diese Entsorgungskosten der SBB im Einzelfall nicht und Ablagerung bekannt, hat die Bemessung des Entgeltes unter Berücksichtigung der üblichen Entsorgungskosten nach Schätzung zu erfolgen.) | 3 % der Kosten, die für die Behandlung, Lagerung der angedienten Abfälle entstehen |
2 | Änderung eines Zuweisungsbescheides** | 100 - 2.500 DM* |
3 | Zurückweisung angedienter Abfälle nach § 6 Sonderabfallentsorgungsverordnung* | 200 - 2.000 DM* |
4 | Aufhebung einer Zuweisung, soweit die Aufhebung durch den Andienungs- pflichtigen veranlaßt wurde** | 100 - 2.500 DM* |
5 | Ausfertigung einer Nachweisbestätigung, soweit diese mit einer Zuweisung ausgefertigt wurde** | 100 - 2.200 DM |
Bei einer Umstellung von bis zum 31.12.1998 gültigen Nachweisbestätigungen auf den Europäischen Abfallkatalog wird kein Entgelt nach Tarifstelle 5 erhoben, soweit die Nachweisbestätigungen mit einer Zuweisung ausgefertigt werden und die Umstellung bis zum 31.12.1998 bei der SBB beantragt wird. |
* nach Aufwand
** Bezieht sich die Maßnahme auf einen Entsorgungsnachweis mit mehreren Verantwortlichen Erklärungen, so wird ein der Anzahl der Verantwortlichen Erklärungen entsprechender mehrfacher Satz des Entgeltes erhoben.