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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Zusammenschluss der Gemeinden Grüna, Kloster Zinna, Markendorf, Neuheim, Neuhof, Werder und der Stadt Jüterbog zu einer neuen Stadt Jüterbog


vom 12. Dezember 1997
(ABl./98, [Nr. 02], S.26)

Das Ministerium des Innern hat in Anwendung von § 9 Abs. 3 Satz 3 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15. Oktober 1993 (GVBl. I S. 398) den Zusammenschluß der Gemeinden

Grüna, Kloster Zinna, Markendorf, Neuheim, Neuhof, Werder und der Stadt Jüterbog
(Landkreis Teltow-Fläming/Amt Jüterbog)

zu einer neuen Stadt Jüterbog

genehmigt.

Die Bildung der neuen Stadt Jüterbog wird am 31. Dezember 1997 rechtswirksam.

Mit diesem Zusammenschluß wird das Amt Jüterbog aufgelöst. Die neue Stadt Jüterbog ist amtsfrei.

Die Schlüsselnummer der neuen Gemeinde lautet:

12 0 72 169