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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft Unterstützung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.


vom 5. November 1997
(ABl./97, [Nr. 48], S.950)

  1. Im Land Brandenburg ruhen nach dem bisherigen Stand der Erhebungen über 190.000 Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft. Nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) vom 1. Juli 1965 in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Januar 1993 (BGBl. I S. 178) genießen alle Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft einen dauernden Bestandsschutz. Jedes Grab soll eine würdige Ruhestätte sein. Nach § 1 der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Gräbergesetz vom 2. August 1993 (GVBl. II S. 572) in Verbindung mit § 5 des Gräbergesetzes haben die Ämter, amtsfreien Gemeinden und kreisfreien Städte die Gräber anzulegen, instandzusetzen und zu pflegen. Die Kosten für Pflege und Instandsetzung sowie für notwendige Umbettungen werden ihnen erstattet. Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. soll vor der Anlegung, Ausgestaltung, Änderung und Erweiterung von Kriegsgräberstätten gehört werden. Ihm ist eine Ausfertigung der jeweils gültigen Liste der öffentlich gepflegten Gräber zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V., Landesverband Brandenburg, hat seit dem 2. September 1991 in mehr als 100 Fällen die Sanierung oder Neuanlage von Kriegsgräberstätten beratend begleitet und in Einzelfällen auch finanziell gefördert. Zugleich führt sein Umbettungsdienst seit April 1992 im Auftrag der kommunalen Körperschaften alle notwendig gewordenen Exhumierungen Kriegstoter durch. Den örtlich zuständigen Verwaltungen und jedem Bürger steht der Volksbund auch heute für alle die Kriegsgräberfürsorge betreffenden Fragen mit empfehlendem und kundigem Rat zur Verfügung.
  3. Unter dem Leitwort ”Versöhnung über den Gräbern - Arbeit für den Frieden” erbringt der Volksbund einen vorbildlichen und international anerkannten Beitrag zum Nutzen der Bundesrepublik Deutschland. Er sorgt im Auftrag der Bundesregierung für alle deutschen Kriegsgräber im Ausland.
  4. Die Kultusminister der Länder haben empfohlen, auch in den Schulen an den Aufgaben des Volksbundes mitzuwirken und damit die Erziehung zum Frieden und eine Verständigung über die Grenzen hinweg zu fördern. Schüler und Jugendliche aus dem Land Brandenburg haben bereits mehrfach an Pflegeeinsätzen auf in- und ausländischen Kriegsgräberstätten teilgenommen.
  5. Die Arbeit des Volksbundes würde erleichtert, wenn der Volksbund auf allen kommunalen Ebenen durch eigene Gliederungen vertreten wäre. Es sind daher alle Initiativen zu begrüßen, die zum Entstehen neuer Gliederungen und zur Gewinnung herausragender Persönlichkeiten führen, die sich für das Anliegen des Volksbundes einzusetzen bereit sind.
  6. Gerade für seine großen Aufgaben in Osteuropa benötigt der Volksbund ein hohes Maß an Unterstützung. Allein aus den ihm zufließenden Mitgliedsbeiträgen und Spenden der Bürger kann er diese Leistungen nicht mehr erbringen. Daher werden auch die öffentlichen Stellen gebeten, die humanitäre Arbeit des Volksbundes angemessen zu unterstützen. Sie erbringen damit einen Beitrag auch für jene Brandenburger, die als Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft ihre letzte Ruhestätte außerhalb Deutschlands gefunden haben.