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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Aufteilung der Länder-Kostenanteile für die Errichtung von Wasserspeicherkapazitäten in Tagebaurestlöchern im Spreegebiet des Lausitzer Braunkohlereviers auf sächsischem Territorium


vom 25. November 1997
(ABl./97, [Nr. 51], S.1002)

Das am 08.10.1997 unterzeichnete Verwaltungsabkommen über die Aufteilung der Länder-Kostenanteile für die Errichtung von Wasserspeicherkapazitäten in Tagebaurestlöchern im Spreegebiet des Lausitzer Braunkohlereviers auf sächsischem Territorium ist nach seinem Artikel 4 am 08.10.1997 in Kraft getreten. Das Verwaltungsabkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Potsdam, den 25. November 1997

Der Ministerpräsident

Manfred Stolpe

Verwaltungsabkommen über die Aufteilung der Länder-Kostenanteile für die Errichtung von Wasserspeicherkapazitäten in Tagebaurestlöchern im Spreegebiet des Lausitzer Braunkohlereviers auf sächsischem Territorium

Das Land Berlin
und
das Land Brandenburg

schließen folgendes Verwaltungsabkommen:

Artikel 1

Gegenstand des Abkommens ist die Aufteilung der Länderanteile für die Errichtung der Speicher Lohsa II, Burghammer, Dreiweibern und  Bärwalde einschließlich der für die Funktion notwendigen Zu- und Ableitungen, der Steuer- und  Regelbauwerke sowie Meßeinrichtungen.

Artikel 2

Grundlage dieses Abkommens ist das ”Verwaltungsabkommen über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten“ vom 1. Dezember 1992 in der jeweils geltenden Fassung, in dem die Aufteilung der Kosten zwischen Bund und Ländern festgelegt ist. Den auf das Land Brandenburg entfallenden Kostenanteil für die Aufwendungen, die sich infolge speicherwirtschaftlicher Nutzung bei der Sanierung der Restlöcher Lohsa, Dreiweibern, Burghammer und Bärwalde sowie für wasserbauliche Maßnahmen ergeben, tragen die Länder Berlin und Brandenburg jeweils zur Hälfte.

Artikel 3

Die Zahlung erfolgt in zu vereinbarenden Abschlägen beginnend mit dem Jahre 1997 bis zur Fertigstellung der Maßnahmen. Eine Endabrechnung erfolgt zum Abschluß aller Maßnahmen.

Artikel 4

Das Verwaltungsabkommen tritt am Tage der Letztunterzeichnung in Kraft.

Potsdam, den 18. September 1997

für das Land Brandenburg

Der Ministerpräsident
vertreten durch den
Minister für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg

Matthias Platzeck

Berlin, den 8. Oktober 1997

für das Land Berlin

Der Senator für Stadtentwicklung, Umweltschutz und Technologie

Peter Strieder